× Steuerabzug
Ihre Spende an den reinsberg.er.leben e.V. (reinsberg.er.leben e.V.) lassen sich in vielen Ländern von der Steuer absetzen. Bitte fragen Sie in Ihrem Finanzamt nach weiteren Details. In Deutschland gilt: "Für Spenden bis zu 200 € pro Jahr akzeptiert das Finanzamt den Kontoauszug als Spendenbescheinigung. Zusätzlich teilen Sie dem Finanzamt bitte mit, aufgrund welcher Bescheinigung und Steuernummer »reinsberg.er.leben e.V.« als gemeinnützig anerkannt ist. `Wir sind wegen der Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 7 AO nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin, StNr. 27/674/50484 vom 21.11.2017 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienend anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit.` Für Zuwendungen bis einschließlich 200 € können Sie hier einen vereinfachten Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 4 Satz 1 EStDV herunterladen. Für Beiträge über 200 €, oder falls Sie dennoch eine Zuwendungsbestätigung wünschen, senden uns bitte eine E-Mail an eMail oder übermitteln Sie uns ihre persönlichen Daten über das Spendenformular.